AGB

Die hier aufge­führten all­ge­meine Geschäfts­be­di­enun­gen auch kurz AGB genan­nt regeln das Geschäfts­ge­baren zwis­chen Ihnen als Kun­den und uns als Leis­tungsträger. Sie tra­gen maßge­blich dazu bei das ein geregel­ter Umgang zwis­chen Ihnen als Ver­brauch­er und uns als Leis­tungsträger gegeben ist. Darüber hin­aus schützen diese Vere­in­barun­gen Sie als Kun­den und uns als Leistungsträger.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nach­fol­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für die Geschäfts­beziehung von Simon Bolay Leben­sraum Garten und sind Bestandteil aller Liefer‑, Werks‑, Werk­liefer- und Dien­stleis­tungsverträge sowie ver­traglichen Vere­in­barun­gen und Ange­bote. Sie gel­ten spätestens durch Auf­tragserteilung oder Annahme der Liefer­ung als anerkan­nt. Liefer­un­gen, Leis­tun­gen und Ange­bote der Fir­ma Simon Bolay Leben­sraum Garten an gewerbliche und nicht gewerbliche Kun­den erfol­gen auss­chließlich auf­grund dieser All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen. Die damit für sämtliche gegen­wär­tige und zukün­fti­gen Geschäfts­beziehun­gen der Fir­ma Simon Bolay Leben­sraum Garten im Geschäftsverkehr gegenüber Kau­fleuten, juris­tis­chen Per­so­n­en des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Son­derver­mö­gen auch dann gel­ten, wenn sie nicht nochmals aus­drück­lich vere­in­bart werden.

1.2 Der Gel­tung etwaiger All­ge­mein­er Geschäfts­be­din­gun­gen / Ver­trags­be­din­gun­gen des Kun­den / Ver­brauch­ers oder Leis­tungsnehmers wird hier­mit wider­sprochen; sie wer­den ins­beson­dere auch dann nicht anerkan­nt, wenn Simon Bolay Leben­sraum Garten ihnen im Einzelfall nach Über­mit­tlung oder Ken­nt­nis­nahme nicht nochmals aus­drück­lich wider­spricht. Vor­sor­glich wird auch etwaigen son­sti­gen Ver­weisun­gen des Kun­den inner­halb der Geschäfts­beziehun­gen wider­sprochen, es sei denn ihrer Gel­tung wird aus­drück­lich durch Simon Bolay Leben­sraum Garten schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Simon Bolay Leben­sraum Garten hält sich an abgegebene Ange­bote vier Wochen gebun­den, ausgenom­men sind Mate­ri­al­preise, Rohstoffe wie Natur­pro­duk­te und Pflanzen die extremen Schwankun­gen unter­liegen, auf deren Entwick­lung wir keinen Ein­fluss ausüben können.

2.2 Mit der Bestel­lung von Waren und / oder Bau und / oder Dien­stleis­tun­gen erk­lärt der Kunde / End­ver­brauch­er oder Leis­tungsempfänger verbindlich, diese Leis­tun­gen erwer­ben zu wollen. Aufträge und Bestel­lun­gen verpflicht­en uns erst nach durch uns erfol­gter Auf­trags­bestä­ti­gung die wir inner­halb von 2 Wochen nach Ein­gang der Bestel­lung bei uns vornehmen können.

2.3 Bestellt der Ver­brauch­er die Ware und / oder Dien­stleis­tun­gen auf elek­tro­n­is­chem Wege, wer­den wir den Zugang der Bestel­lung unverzüglich bestäti­gen. Die Zugangs­bestä­ti­gung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestel­lung dar, kann aber mit der Annah­meerk­lärung ver­bun­den sein.

2.4 Der Ver­tragsab­schluss erfol­gt unter dem Vor­be­halt der richti­gen und rechtzeit­i­gen Selb­st­be­liefer­ung durch unsere Zulief­er­er. Im Falle von Verzögerun­gen bzw. Nichtver­füg­barkeit informieren wir den Kun­den umgehend.

2.5 Pla­nungsen­twürfe und – zeich­nun­gen sowie Pläne und Leis­tungs­beschriebe bleiben grund­sät­zlich unser geistiges Eigen­tum und dür­fen ohne unsere Zus­tim­mung wed­er ander­weit­ig genutzt, vervielfältigt noch drit­ten Per­so­n­en zugänglich gemacht wer­den. Bei ein­er Nichterteilung oder vorzeit­i­gen Been­dung des Auf­trages sind die Unter­la­gen unverzüglich an uns zurück­zugeben, ohne dass ein Zurück­be­hal­tungsrecht besteht.

§ 3 Abnahme, Leistungs- und Lieferfristen

3.1 Leis­tungs- und Liefer­fris­ten/-ter­mine gel­ten im Zweifel als annäh­ernd und unverbindlich, sofern nicht indi­vidu­ell ver­traglich etwas anderes vere­in­bart wor­den ist; sie ste­hen ins­beson­dere unter dem Vor­be­halt der rechtzeit­i­gen, ord­nungs­gemäßen und aus­re­ichen­den Beliefer­ung der Fir­ma Simon Bolay Leben­sraum Garten durch etwaige Zuliefer­an­ten. Nicht von uns zu vertreten sind wit­terungs­be­d­ingte Ein­flüsse, beispiel­sweise Starkre­gen, auftre­tender Boden­frost oder zu beach­t­ende Min­dest­tem­per­a­turen für die Vor­nahme bes­timmter Ausführungsarbeiten.

3.2 Ist indi­vidu­ell ver­traglich eine bes­timmte Leis­tungs- oder Liefer­ungs­frist bzw. ein bes­timmter Leis­tungs- oder Liefer­t­er­min vere­in­bart, so sind Schaden­er­satzansprüche wegen ver­späteter Liefer­ung und/oder Leis­tung aus­geschlossen, sofern die Ver­spä­tung nicht auf Vor­satz oder grobe Fahrläs­sigkeit seit­ens der Fir­ma Simon Bolay Leben­sraum Garten zurück­zuführen ist.

3.3 Gerät Simon Bolay Leben­sraum Garten mit ein­er Leis­tung oder Liefer­ung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nach­frist zu set­zten, nach deren ergeb­nis­losen Ablauf er vom Ver­trag zurück­treten kann. Ein etwaiger Verzugss­chaden des Kun­den beschränkt sich auf höch­stens 5 % der vere­in­barten net­to Vergü­tung, sofern Simon Bolay Leben­sraum Garten den Verzug nur leicht fahrläs­sig verur­sacht hat.

3.4 Höhere Gewalt bei Simon Bolay Leben­sraum Garten oder deren Liefer­an­ten, ein­tre­tende Betrieb­sstörun­gen, die eine frist­gemäße Leis­tung oder Liefer­ung ver­hin­dert, verän­dert etwaige indi­vid­u­alver­traglich vere­in­barte Ter­mine und Fris­ten um die Dauer der durch diese Umstände bed­ingten Leis­tungsstörun­gen. Wird durch die genan­nten Umstände die Liefer­ung bzw. Aus­führung unmöglich, so wer­den wir von der Aus­führungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadenser­satz nicht gel­tend machen. Umstände, die in den Risikobere­ich des Kunden/ Auf­tragge­bers fall­en, beispiel­sweise die rechtzeit­ige Bere­it­stel­lung der zu bear­bei­t­en­den Garten­fläche oder etwaig notwendi­ge Genehmi­gungsvor­be­halte , sind nicht von uns zu vertreten, sodass auch bei hier­durch etwaig ein­tre­tenden Verzögerun­gen kein Schaden­er­satz beansprucht wer­den kann.

3.5 Die Aus­führung der Arbeit­en und der Leis­tun­gen der Fir­ma Simon Bolay Leben­sraum Garten richtet sich nach dem zugrun­deliegen­den Ver­trag und erfol­gt nach den anerkan­nten Regeln im Garten­bau und der gegen­wär­ti­gen Tech­nik unter Ein­hal­tung der Mate­r­i­al und Produktfreigaben.

3.6 Die Fer­tig­stel­lung der Leis­tung wird dem Auf­tragge­ber schriftlich angezeigt z. B. durch die Endabrech­nung. Wün­scht der Auf­tragge­ber eine Abnah­mebesich­ti­gung, so hat der diese inner­halb von10 Werk­ta­gen gemein­sam mit dem Auf­tragsnehmer durchzuführen. wird keine Abnahme ver­langt, so gilt die Leis­tung als abgenom­men mit Ablauf von 10 Werk­ta­gen nach der schriftlichen Mel­dung über die Fer­tig­stel­lung der Leis­tung. Hat der Auf­tragge­ber die Leis­tung oder einen Teil der Leis­tung in Benutzung genom­men, so gilt die Abnahme als erfol­gt, wenn nichts anderes vere­in­bart ist. Eine förm­liche Abnahme hat nur dann stattzufind­en, wenn dies aus­drück­lich unter Wahrung der Schrift­form von ein­er Ver­tragspartei ver­langt wor­den ist. Vor­be­halte sind inner­halb der vor­beze­ich­neten Fris­ten wegen angezeigter oder bekan­nter Män­gel gel­tend zu machen, spätestens mit der erfol­gten Abnahme geht die Gefahr auf den Kun­den bzw. Auf­tragge­ber über.

3.7 Vor­be­halte wegen bekan­nter Män­gel hat der Auf­tragge­ber sofort bei deren Bekan­ntwer­den (ins­beson­dere bei Teilen der Leis­tung, die durch die weit­ere Aus­führung der Leis­tung der Prü­fung ent­zo­gen wer­den), son­st spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich gel­tend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auf­tragge­ber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.

§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen 

4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und / oder Dien­stleis­tun­gen bin­nen ein­er Frist von 5 Tagen ab Rech­nungs­da­tum die Rech­nungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf der vor­ge­nan­nten Fris­ten kommt der Auf­tragge­ber in Zahlungsverzug, sodass sodann min­destens der geset­zliche Verzugszins mit fünf Prozent­punk­ten über Basiszins bzw. bei gewerblichen Kun­den mit neun Prozent­punk­ten über Basiszins ver­wirkt ist, die Gel­tend­machung eines weit­erge­hen­den Verzugss­chadens bleibt aus­drück­lich vorbehalten.

4.2 Simon Bolay Leben­sraum Garten behält sich das Recht vor, angemessene Abschlagszahlun­gen nach Bau­fortschrit­ten zu ver­lan­gen, diese sind bin­nen ein­er Frist von 5 Werk­ta­gen ab Rech­nungs­da­tum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvol­lzug und Simon Bolay Leben­sraum Garten behält sich das Recht vor, alle Leis­tun­gen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen wer­den. Nach Set­zung ein­er angemesse­nen Nach­frist und bei untätig bleiben des Kun­den sind wir berechtigt, vom Ver­trag zurück­zutreten und Schadenser­satz zu ver­lan­gen. Sind Abschlagszahlun­gen nicht ver­langt, bleiben bis zur Begle­ichung der Mate­r­i­al- bzw. Zwis­chen- oder Schlussrech­nung, sämtliche geliefer­ten Mate­ri­alien im Besitz von Simon Bolay Leben­sraum Garten, genau­so bleiben sämtliche durch uns entsorgte Mate­ri­alien bis zur Begle­ichung der Zwis­chen- bzw. Schlussrech­nung im Besitz des Auftraggebers.

4.3 Tritt in den Ver­mö­gensver­hält­nis­sen unser­er Kun­den eine wesentliche Ver­schlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unser­er ver­tragsmäßi­gen Leis­tun­gen von der Vorauszahlung der vere­in­barten Vergü­tung oder ein­er entsprechen­den Sicher­heit­sleis­tung abhängig zu machen. Nach Set­zung ein­er angemesse­nen Nach­frist bei Untätig bleiben unser­er Kun­den sind wir berechtigt, vom Ver­trag zurück­zutreten und Schadenser­satz zu verlangen.

4.4 An- und Abfahrten sind inner­halb eines 15 Kilo­me­ter Radius kosten­frei. Als Aus­gangspunkt gilt dabei immer der Sitz von Simon Bolay Leben­sraum Garten. Aus­nah­men stellen Klein­aufträge unter 300,00 € dar. Diese wer­den Pauschal mit 30,00 € berech­net, sollte kein­er­lei andere Vere­in­barung getrof­fen wor­den sein.

§ 5 Gewährleistung

5.1 Simon Bolay Leben­sraum Garten übern­immt die Gewähr, dass seine Leis­tung zur Zeit der Abnahme ord­nungs­gemäß aus­ge­führt ist, den anerkan­nten Regeln der Tech­nik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhn­lichen oder dem nach dem Ver­trag voraus­ge­set­zten Gebrauch aufheben oder mindern.

5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auf­tragge­ber geliefert wer­den, wird vom Simon Bolay Leben­sraum Garten keine Gewährleis­tung über­nom­men. Dies gilt auch für Set­zungss­chä­den, die aus Erdar­beit­en ander­er Auf­tragsnehmer herrühren.

5.3 Eine Gewährleis­tung für Pflanzen­liefer­un­gen und das Anwach­sen von Pflanzen kann nur dann über­nom­men wer­den, wenn zugle­ich durch den Kun­den bzw. Auf­tragge­ber eine Fer­tig­stel­lungspflege beauf­tragt wird, läng­stens für die Dauer eines Jahres seit der Abnahme. Dies set­zt allerd­ings voraus, dass außer­halb der zu erbrin­gen­den Pflegeleis­tung durch den Kun­den bzw. Auf­tragge­ber eine sachgerechte Behand­lung der Pflanzen entsprechend Ihm hierzu erteil­ter Pflegean­leitung vorgenom­men wird. Im Übri­gen sind Män­gel an von uns geliefer­ten Pflanzen, Saatgut, Roll­rasen etc. spätestens inner­halb von fünf Werk­ta­gen nach der Ver­ar­beitung bzw. Einar­beitung schriftlich anzuzeigen, sollte diese Frist ver­stre­ichen, wird keine Gewährleis­tung mehr über­nom­men. Im Übri­gen gel­ten die geset­zlichen Ver­jährungs­bes­tim­mungen nach § 634a BGB.

5.4 Simon Bolay Leben­sraum Garten liefert die Ware in der Aus­führung und Beschaf­fen­heit, die zum Lieferzeit­punkt üblich ist. Die Haf­tung für die Brauch­barkeit der Ware zu einem bes­timmten Ver­wen­dungszweck ist aus­geschlossen. Eine Sach­män­gel­haf­tung ist des Weit­eren aus­geschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei der­ar­ti­gen Pro­duk­ten han­del­süblichen Prozentsatz man­gel­haft ist. Die vor­erwäh­n­ten Gewährleis­tungs­bes­tim­mungen gel­ten entsprechend für durch Simon Bolay Leben­sraum Garten erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.

5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behal­ten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wieder­holten Male misslin­gen ste­ht dem Kun­den ein Recht zur Her­ab­set­zung der Vergü­tung zu. Vom zurück­treten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrläs­si­gen und schw­er­wiegen­den Män­geln, die unter keinen Umstän­den durch Nachbesserungsar­beit­en zu beseit­i­gen sind oder im Rah­men von mehreren Nachbesserungsver­suchen nicht beseit­igt wurden.

5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sach­man­gels nach mehrma­liger gescheit­ert­er Nacher­fül­lung den Rück­tritt vom Ver­trag, ste­ht ihm daneben kein Schadenser­satzanspruch wegen des Man­gels zu. Wählt der Kunde nach mehrma­liger gescheit­ert­er Nacher­fül­lung Schadenser­satz, verbleibt die Ware beim Kun­den, wenn ihm dies zumut­bar ist. Der Schadenser­satz beschränkt sich auf die Dif­ferenz zwis­chen Kauf­preis und Wert der man­gel­haften Sache. Ohne aus­drück­liche indi­vid­u­alver­tragliche Vere­in­barung, übern­immt Simon Bolay Leben­sraum Garten keine Garantie für eine bes­timmte Beschaf­fen­heit und/oder Halt­barkeit von ihr geliefer­t­er Ware i. S. d. § 443 BGG. Im Übri­gen haftet Simon Bolay Leben­sraum Garten für durch Sie zu vertre­tende Sach- und Rechtsmän­gel ihrer Leis­tun­gen und Liefer­un­gen wie folgt:

5.8 Simon Bolay Leben­sraum Garten haftet für durch sie zu vertre­tende Män­gel nach ihrer Wahl, entwed­er auf Nachbesserung (Man­gelbe­sei­t­i­gung) oder auf Rück­gabe der Ware gegen Ersat­zliefer­ung oder Gutschrift des zurück­gegebe­nen Waren-wertes. Ansprüche auf Min­derung oder Ersatz eines unmit­tel­baren oder mit­tel­baren Schadens, sind im geset­zlich zuläs­si­gen Umfang aus­geschlossen. Eine etwaige geset­zliche Haf­tung Simon Bolay Leben­sraum Garten, für aus zu vertrete­nen Sach­män­geln fol­gen­den Per­so­n­en­schä­den (Ver­let­zun­gen von Leben, Kör­p­er oder Gesund­heit) oder auf Grund vorsät­zlichen oder fahrläs­si­gen Ver-hal­tens, bleibt unberührt.

5.9 Män­ge­lansprüche beste­hen nicht bei nur uner­he­blichen Abwe­ichun­gen von der vere­in­barten Beschaf­fen­heit oder bei uner­he­blich­er Beein­träch­ti­gung der Brauch­barkeit der geliefer­ten Ware bzw. der erbracht­en Dienstleistung.

5.10 Der Kunde hat die emp­fan­gende Ware oder angenommene Leis­tung unverzüglich nach Anliefer­ung / Leis­tungser­bringung auf etwaige Sach­män­gel hin zu unter­suchen und seine Bean­stan­dung unverzüglich gegenüber Simon Bolay Leben­sraum Garten schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 5 Tagen, seit dem Leis­tungs– / Liefer­ungs­da­tum gilt die Ware oder Leis­tung als genehmigt, soweit etwaige Män­gel, Abwe­ichun­gen von Leis­tung / Liefer­ung­sum­fang oder son­stige Bean­stan­dun­gen der Ware / Leis­tung im Rah­men ein­er stich­probe­nar­tig durchge­führten Über­prü­fung hät­ten fest­gestellt wer­den kön­nen. Bei sämtlichen man­gelbe­d­ingten Rück­liefer­un­gen trägt der Kunde die Gefahr der zufäl­li­gen Ver­schlechterung und des zufäl­li­gen Unter­gangs der Ware bis zu deren Ein­gang bei Simon Bolay Leben­sraum Garten.

5.11 Erfol­gt die Män­gel­rüge im Ergeb­nis grund­los, ist Simon Bolay Leben­sraum Garten berechtigt, die ihr aus Anlass der Bean­stan­dung ent­stande­nen Aufwen­dun­gen vom Kun­den erset­zt zu verlangen.

5.12 Rück­griff­sansprüche des Kun­den gegen Simon Bolay Leben­sraum Garten aus § 478 BGB (Unternehmer­rück­griff) beste­ht nur insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeit­nehmer keine über die geset­zlichen Gewährleis­tungsansprüche hin­aus­ge­hende  Vere­in­barung getrof­fen hat und der Kunde ein Ver­brauch­er ist.

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeit­en seine Infor­ma­tion­spflicht über ver­laufende Ver­sorgungsleitun­gen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann Simon Bolay Leben­sraum Garten für eventuelle, nicht absichtlich her­beige­führte Schä­den kein­er­lei Haf­tung übernehmen.

6.2 Die zur Aus­führung erforder­lichen Unter­la­gen wie Leis­tungsverze­ich­nis, Lage und Werk­pläne o.ä. wer­den vom Auf­tragge­ber rechtzeit­ig unent­geltlich in aus­re­ichen­der Anzahl zur Ver­fü­gung gestellt. Leis­tun­gen hierzu wie Gutacht­en, Berech­nun­gen, Zeich­nun­gen, Leis­tungs­beschrei­bun­gen und der gle­ichen, zu denen der Auf­trag­nehmer beauf­tragt wird, wer­den dem Auf­tragge­ber geson­dert berech­net, sofern im Ver­trag nichts anderes vere­in­bart ist bzw. nach gewerblich­er Verkehrssitte üblich ist.

6.3 Die zur Aus­führung der Leis­tun­gen erforder­lichen Lager­plätze und Anschlüsse (Baus­trom, Bauwass­er u.ä.) wer­den vom Auf­tragge­ber auf der Baustelle unent­geltlich zur Ver­fü­gung gestellt. Bauwass­er und Baus­trom kann vom Auf­trag­nehmer in der für die Aus­führung der Leis­tun­gen erforder­lichen Menge unent­geltlich ent­nom­men wer­den. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.

§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

7.1 Der Kunde bzw. Auf­tragge­ber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderun­gen der Simon Bolay Leben­sraum Garten aufzurech­nen oder ein geset­zlich­es Zurück­be­hal­tungsrecht oder ein Leis­tungsver­weigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegen­recht­en liegen recht­skräftig fest­gestellt oder durch Simon Bolay Leben­sraum Garten schriftlich anerkan­nte Gege­nansprüche zu Grunde.

§ 8. Verwendung von Bildern zu Werbezwecken

8.1 Die Fir­ma Garten- und Land­schafts­bau Leben­sraum Garten behält sich vor­be­hältlich des vom Kun­den bzw. Auf­tragge­ber einzu­holen­den Ein­ver­ständ­niss­es das Recht vor, Fotos/ Filme der ver­wen­de­ten Mate­ri­alien, Gew­erke und Erbrachte Leis­tun­gen zu Wer­bezweck­en für sich zu nutzen, wobei dafür Sorge getra­gen wird, dass den Kun­den bzw. Auf­tragge­ber indi­vid­u­al­isierende Merk­male nicht miter­fasst und abge­bildet werden.

§ 9. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

9.1 Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en aus diesem Ver­trag ist der all­ge­meine Gerichts­stand von Simon Bolay Leben­sraum Garten (Amts­gericht Schorn­dorf bzw. Landgericht Stuttgart). Sind die Ver­tragsparteien Kau­fleute, juris­tis­che Per­so­n­en des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Son­derver­mö­gen, ist Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en aus diesem Ver­trag der all­ge­meine Gerichts­stand von Simon Bolay Leben­sraum Garten (Amts­gericht Schorn­dorf bzw. Landgericht Stuttgart.).

9.2 Es gilt auss­chließlich des Rechts der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unter Auss­chluss des CISG.

9.3 Im Stre­it­fall ist Simon Bolay Leben­sraum Garten berechtigt den Stre­it­fall an ein Unab­hängi­gen Schieds­mann zu leit­en. Der Schieds­mann wird in diesem Fall vom Kun­den und von Simon Bolay Leben­sraum Garten zusam­men aus­gewählt. Die anfal­l­en­den Kosten wer­den zur gle­icher­maßen vom Kun­den und von Garten Land­schafts­bau Leben­sraum Garten getragen.

§ 10. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen

10.1 Sofern einzelne Bes­tim­mungen dieser all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen oder eine Bes­tim­mung im Rah­men son­stiger Vere­in­barun­gen zwis­chen Simon Bolay Leben­sraum Garten und dem Kun­den unwirk­sam sein oder wer­den soll­ten, bleibt hier von die Wirk­samkeit dieser all­ge­meinen Geschäftsverbindun­gen und des Ver­tragsver­hält­niss­es im Übri­gen unberührt. Die Ver­tragsparteien verpflicht­en sich, etwaige unwirk­same Ver­trags­bes­tim­mungen durch solche Vere­in­barun­gen zu erset­zen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirk­samen Klausel ver­fol­gten Zweck möglichst nahe kommt. Gle­ich­es gilt für eventuelle Regelungslücken.

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